Rechtliche Grundlage:
Im Rahmen einer von der Gesundheitsbehörde angeordneten Desinfektion nach §17 Abs. 3 IfSG darf diese nur durch sachkundige Personen (Desinfektor/in) durchgeführt werden.
Aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebung in Deutschland, gibt es hierzu allerdings unterschiedliche Ausbildungsanforderungen je nach Bundesland (siehe dazu FAQ - Desinfektor). Die vorgeschriebene und notwendige Gefährdungsbeurteilung (z. B. BioStoffV und GefStoffV) darf nach TRBA 200 und TRGS 400 nur fachkundig erfolgen. Der Desinfektor (m/w/d) erwirbt die Fähigkeit, in diesem fachkundigen Team als Experte für Desinfektionsarbeiten mitzuwirken.
Ausbildung im Kompaktkurs
Für alle Branchen wird der (staatl.) gepr. Desinfektor/in angeboten. Dieser ist in allen Bundesländern anerkannt.
Modulare Ausbildung im Bereich Rettungsdienst
Da der Kompaktkurs zum (staatl.) gepr. Desinfektor branchenunspezifisch die Sachkunde zur Desinfektion vermittelt, hat die HTW-Hygieneakademie Augsburg ein Ausbildungskonzept entwickelt, welches zum einen zeitlich wie auch im Umfang an die Belange der Lehrgangsteilnehmer anpassbar ist. Für den Bereich Rettungsdienst wird sein branchenspezifischer Ausbildungsweg "Desinfektor/in im Rettungsdienst" angeboten. In diesem werden die in den jeweiligen Vorschriften vorgegeben Übungsstunden speziell für die spezifische Ausbildung Rettungsdienst verwendet. Hier kann mit Besuch der Module 1 und 2 (somit nur zwei Wochen!) die fachspezifische Sachkunde nach §17.3 IfSG begrenzt auf Rettungs- u. Einsatzdienste erlangt werden.
Der Abschluss aller drei Module entspricht den Umfang des Kompaktkurses, und ist ebenfalls in allen Bundesländern anerkannt.