Hygieneakademie Augsburg
Desinfektorenschule

Ausbildungswege zum staatl. gepr. Desinfektor 


Rechtliche Grundlage:

Im Rahmen einer von der Gesundheitsbehörde angeordneten Desinfektion nach §17 Abs. 3 IfSG darf diese nur durch sachkundige Personen (Desinfektor/in) durchgeführt werden. Aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebung in Deutschland, gibt es hierzu allerdings unterschiedliche Ausbildungsanforderungen je nach Bundesland (siehe dazu FAQ - Desinfektor).  
Die vorgeschriebene und notwendige Gefährdungsbeurteilung (z. B. BioStoffV und GefStoffV) darf nach TRBA 200 und TRGS 400 nur fachkundig erfolgen. Der/ die Desinfektor/in erwirbt die Fähigkeit, in diesem fachkundigen Team als Experte für Desinfektionsarbeiten mitzuwirken.

Da der/die Desinfektor/in aber branchenunspezifisch die Sachkunde zur Desinfektion vermittelt,  hat die HTW-Hygieneakademie Augsburg ein Ausbildungskonzept entwickelt, welches zum einen zeitlich wie auch im Umfang an die Belange der Lehrgangsteilnehmer anpassbar ist. Für den Bereich Rettungsdienst wird seit Januar 2019 ein branchenspezifischer Ausbildungsweg "Desinfektor/in im Rettungsdienst" angeboten. In diesem werden die in den jeweiligen Vorschriften vorgegeben Übungsstunden speziell für die spezifische Ausbildung Rettungsdienst verwendet. Für alle anderen Branchen wird der (staatl.) gepr. Desinfektor/in angeboten. Dieser ist in allen Bundesländern anerkannt.


 
 
 
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