Die Online-Akademie ist eine Ergänzung zu den Lernunterlagen unserer Kurse.
Auf dieser Seite erhalten Sie neben den aktuellen Rechtsvorgaben auch Informationen und Technische Regeln .
Die Auflistung ist nicht abschließend, sondern stellt lediglich die grundlegendsten Vorgaben und Regeln der Hygienetechnik und des Arbeitsschutz-/Hygienemanagements dar.
Rechtsvorschriften | Im Bereich der Hygiene und der Desinfektion gilt es viele Rechtvorschriften zu beachten. Ein paar der wichtigsten finden Sie hier: |
MPG und MPBetreibV | |
RKI-Empfehlungen | Die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention enthält die KRINKO- Empfehlungen. Diese gelten als Stand der Hygiene im Bereich der Infektionshygiene und sind insofern einzuhalten. Abweichungen müssen schriftlich dokumentiert und begründet werden. |
- KRINKO - Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten | |
Technische Regeln Biostoffe (TRBA) | Technische Regeln biologischer Arbeitsstoffe (TRBA ) sind im Bereich Arbeitsschutz im Umgang mit Biostoffen einzuhalten. Abweichungen dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn die gleiche Sicherheit gewährleistet bleibt. Dies ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. TRBA geben u.a. die Fachkunde zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen vor, welche wiederum die Grundlage eines Hygieneplanes im Bereich des Arbeitsschutzes im Umgang mit Biostoffen ist. Des Weiteren zeigen diese für verschiedene Fachbereiche Umsetzungsmaßnahmen auf. |
Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS) | Technische Regeln Gefahrenstoffe (TRGS ) sind im Bereich Arbeitsschutz im Umgang mit Biostoffen einzuhalten. Abweichungen dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn die gleiche Sicherheit gewährleistet bleibt. Dies ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. TR geben u.a. die Fachkunde zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen vor, welche wiederum die Grundlage eines Hygieneplanes im Bereich des Arbeitsschutzes im Umgang mit Biostoffen ist. Des Weiteren zeigen diese für verschiedene Fachbereiche Umsetzungsmaßnahmen auf. |
Technische Regeln Arbeitsstätte (ASR) | Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR ) sind im Bereich Arbeitsschutz bei der Gestaltung von Arbeitsstätten einzuhalten. Abweichungen dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn die gleiche Sicherheit gewährleistet bleibt. Dies ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. ASR geben u.a. die Fachkunde zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsstätten vor, welche wiederum die Grundlage eines Hygieneplanes im Bereich des baulich/ technischen Arbeitsschutzes ist. |
Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) | Die AMR sind im Rahmen der ArbMedVV zu berücksichtigen. Diese geben unter anderem Hilfestellung in der Umsetzung. |
Desinfektionmittellisten | Die Desinfektionsmittellisten sind das "Werkzeug" eines/einer jeden Desinfektors/ Desinfektorin. Hieraus kann man Wirkungsbereiche und Einwirkzeiten bei bestimmten Konzentrationen der Desinfektionsmittelllösungen herauslesen. |
Unfallverhütung | Der Bereich der Unfallverhütung ist ein wichtiger Bestandteil im Bereich des normativen Hygiene-Dreiecks. Da es auch hier viele Vorgaben in den verschiedenen Branchen gibt, haben wir nur ein paar wenige unserer Zielgruppe Rettungsdienst im Bereich der Hygiene und Desinfektion aufgeführt. |
DGUV - Vorschrift 1 (Musterversion - bitte beachten Sie die Ausgabe Ihres gesetzlichen Unfallversicherungsträgers) | |
DGUV - Regel 105-003 "Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung im Rettungsdienst" | |
Informationen | |
Berufskunde | |
Hygieneplan | |
Infektionskrankheiten | |
Nosokomiale Infektionen |