Hygienefachkräfte
Der Gesetzgeber fordert von allen Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen die Einhaltung der Hygiene, die über Rechtsvorschriften im Sozialwesen, Arbeitsschutz, Infektionsschutz und in der Unfallverhütung geregelt wird. Hier wird u. a. gefordert, Gefährdungsbeurteilungen im Umgang mit Biostoffen und Gefahrenstoffen fachkundig durchzuführen, einrichtungsspezifische Hygienepläne zu erstellen und dabei den Stand der Technik und Hygiene zu beachten.
Da die Ausbildung zur Hygienefachkraft im Klinikbereich nur examinierten Krankenpflegefachkräften möglich ist und in deren Ausbildung die spezifischen Rechtsvorschriften der jeweiligen Einrichtungsart wenig oder gar nicht geschult werden, fehlt für außerklinische Einrichtungen fachspezifisches Hygienefachpersonal.
Um diese Lücke zu schließen, bildet die HTW-Hygieneakademie Hygienefachkräfte für außerklinische Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens aus.
Auch hier besteht die Möglichkeit der modularen Qualifikation nach unserem HTW-Ausbildungskonzept.